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Verbraucherkredite: Mehr Transparenz

Europaweit einheitliche Regelungen

Seit dem 11. Juni 2010 gelten europaweit einheitliche neue gesetzliche Vorgaben für Verbraucherkredite. Betroffen sind Anschaffungsdarlehen, Überziehungsmöglichkeiten (bisherige Bezeichnung: Dispositionskredit) und Immobiliardarlehen. Ausdrücklich von den neuen Regeln ausgeklammert hat der Gesetzgeber Kleindarlehen bis 200 Euro, Arbeitgeberdarlehen und Förderdarlehen.
Die neuen Vorgaben berühren alle Phasen der Kreditbeziehung zwischen Bank und Kunde: Werbung, Information und Erläuterung, Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung.

Verbraucherschutz entspricht den genossenschaftlichen Idealen
Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg trägt das gesetzgeberische Ziel der erhöhten Transparenz und Sicherheit in vollem Umfang mit. Die ganzheitliche Beratung, die wir unseren Kunden bieten, beruht auf diesen Grundsätzen. Wir sind den finanzwirtschaftlichen Interessen unserer Mitglieder und Kunden verpflichtet und unterstützen deshalb alle Verbesserungen des Verbraucherschutzes. 

Neue Begrifflichkeiten
Dem europäischen Gesetzgeber war wichtig, dass europaweit – von den Sprachunterschieden abgesehen – bestimmte Begriffe einheitlich verwendet werden. Ein Beispiel ist der „Sollzinssatz“, der an die Stelle bisheriger Bezeichnungen wie „Nominalzinssatz“ oder „Zinssatz“ tritt. Der „Dispo“ heißt jetzt – wie oben dargestellt - „Überziehungsmöglichkeit“.

Information und Erläuterung: Für eine transparente Entscheidung.
Vor Vertragsabschluss stellen wir Ihnen die so genannte „vorvertragliche Information“ zur Verfügung, aus der Sie Informationen über Kreditart, Kosten und andere wichtige Kredit-Details entnehmen können. Die Gestaltung und die Inhalte der Information sind vom Gesetzgeber vorgegeben.
Schon in der Vergangenheit haben wir Ihnen jederzeit gern Ihre Fragen zu unseren Kreditverträgen beantwortet. Hierfür hat der Gesetzgeber jetzt eine neue Begrifflichkeit definiert: Die „Erläuterungspflicht“ des Kreditgebers. Um diese zu erfüllen, werden wir die Erläuterungsbroschüre „Verbraucherkredite“ und einen Erläuterungsbogen einsetzen.

Die neuen Informationen und die Erläuterungen ermöglichen Ihnen eine Kreditentscheidung auf sicherer Wissensgrundlage.

Vertragsbeendigung: Ausgeweitete Rückzahlungsmöglichkeit
Von besonderer Bedeutung ist das bei Anschaffungskrediten neu eingeführte Recht für den Kreditnehmer, den Kredit vorzeitig zurückzuführen – das so genannte Recht auf „vorzeitige Erfüllung“. Da eine Bank jedoch nur einen Kredit ausgeben kann, wenn sie sich im selben Umfang refinanzieren kann, hat der Gesetzgeber zur Vermeidung eines Schadens für die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eine „Vorfälligkeitsentschädigung“ vorgesehen.
Das Recht auf „vorzeitige Erfüllung“ gilt nicht für Immobiliardarlehen.

Mehr Informationen
Die Broschüre „Verbraucherkredite“ bietet Ihnen auf 30 Seiten umfangreiche Erläuterungen zu Vertragsmerkmalen und Fachbegriffen rund um den Verbraucherkredit. Sie erhalten die Broschüre kostenfrei in allen unseren Filialen.