Innovationspreis
Wettbewerbsregeln
Einsenderkreis
Um den Innovationspreis der Volksbank Bonn Rhein-Sieg können sich bewerben:
Industrie- und Handwerksfirmen sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe, die nicht mehr als 500 Mitarbeiter/rinnen beschäftigen und die ihren Firmensitz in der Region Bonn/Rhein-Sieg haben und dort Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen bzw. einsetzen.
Darüber hinaus sind Forschungseinrichtungen, Einzelpersonen und Teams aus der Region Bonn/ Rhein-Sieg zugelassen.
Ist ein Unternehmen gemäß § 15 des Aktiengesetzes mit anderen Unternehmen verbunden, so sind die Beschäftigten zusammenzurechnen.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Bewerbungen, die von Mitgliedern der Jury persönlich gestaltet wurden.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind,
- dass die Verwertung der Innovation in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis erfolgt bzw. erfolgen wird,
- dass die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen nicht vor dem 1.07.2010 auf dem deutschen Markt eingeführt wurden,
- dass die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Zeit- punkt der Bewerbung erhältlich sind oder unmittelbar vor der Einführung stehen bzw. die innovative Entwicklung sich zu- mindest im Stadium eines beurteilungsreifen Funktionsmusters befindet. Bei Einreichungen aus dem Bereich der Medizin muss die klinische Erprobung erfolgreich abgeschlossen sein.
- Jeder Teilnehmer darf sich höchstens mit zwei Innovationen am Wettbewerb beteiligen.
Regeln Seite 2


