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Innovationspreis

Wettbewerbsregeln



Einsenderkreis 

Um den Innovationspreis der Volksbank Bonn Rhein-Sieg können sich bewerben:

Industrie- und Handwerksfirmen sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe, die nicht mehr als 500 Mitarbeiter/rinnen beschäftigen und die ihren Firmensitz in der Region Bonn/Rhein-Sieg haben und dort Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen bzw. einsetzen.

Darüber hinaus sind Forschungseinrichtungen, Einzelpersonen und Teams aus der Region Bonn/ Rhein-Sieg zugelassen.

Ist ein Unternehmen gemäß § 15 des Aktiengesetzes mit anderen Unternehmen verbunden, so sind die Beschäftigten zusammenzurechnen.

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Bewerbungen, die von Mitgliedern der Jury persönlich gestaltet wurden.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind,


  • dass die Verwertung der Innovation in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis erfolgt bzw. erfolgen wird,
  • dass die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen nicht vor dem 1.07.2010 auf dem deutschen Markt eingeführt wurden,
  • dass die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Zeit- punkt der Bewerbung erhältlich sind oder unmittelbar vor der Einführung stehen bzw. die innovative Entwicklung sich zu- mindest im Stadium eines beurteilungsreifen Funktionsmusters befindet. Bei Einreichungen aus dem Bereich der Medizin muss die klinische Erprobung erfolgreich abgeschlossen sein.
  • Jeder Teilnehmer darf sich höchstens mit zwei Innovationen am Wettbewerb beteiligen.
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