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Unternehmensnachfolge

Sechs Vergütungsformen nach dem Geschäftsausstieg

Früher oder später steht die betriebliche Nachfolge an. Für die Zeit danach gibt es sechs wesentliche Optionen für Senior-Unternehmer, weiter am laufenden Geschäft zu verdienen.
1. Erträge aus Tätigkeitsvergütungen
Der Senior kann sich ein Gehalt auszahlen lassen, wenn er weiterhin aktiv für das Unternehmen tätig bleibt. Beispielsweise kann ein Beraterhonorar vereinbart werden.

2. Vergütung für Beiratstätigkeit
Gerade im Nachfolgeprozess werden Beiräte installiert, häufig in Form so genannter "Nachfolgebeiräte". Die ausscheidenden Unternehmer übernehmen meist den Vorsitz im Beirat.

3. Zurückbehaltene Vermögenswerte
Unternehmer können auch Vermögenswerte des Unternehmens zurückbehalten und an das Unternehmen vermieten. Daraus können sie ihre Alterssicherung finanzieren.

4. Verpachtung
Eine steuerlich interessante Alternative zur unentgeltlichen oder zur teilentgeltlichen Unternehmensübertragung: Die gesamte Vermögenssubstanz bleibt beim Senior-Unternehmer. Die Betriebsführung geht auf die nächste Generation oder auf Dritte über.
Der Verpächter kann dann wählen, ob er seine betriebliche Tätigkeit endgültig einstellt und unter Aufdeckung aller stillen Reserven nur noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezieht.

5. Teilverkauf
Senior-Unternehmer können auch Gesellschaftsanteile teilweise an familiäre Nachfolger oder an Dritte verkaufen.
Die Nachfolger können sogar nur zehn oder 20 Prozent der Anteile erwerben und als geschäftsführende Gesellschafter Verantwortung übernehmen.

6. Zurückbehaltene Nutzungsrechte
Vorteilhaft vor allem aus erbschaftssteuerlichen Gründen: Der Senior kann die Unternehmenssubstanz an den Nachfolger übertragen, die Erträge des Betriebes jedoch im Wege des Vorbehaltsnießbrauchs zurückbehalten.