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Offen für alle Unternehmen

Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen. Oft werden sie von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Es gibt jedoch auch offene Pensionskassen. Sie bieten ihre Dienste bundesweit an.

Vermögen wird konservativ angelegt

Pensionskassen unterliegen der staatlichen Finanzaufsicht, die sie wie Versicherungen behandelt. Pensionskassen müssen daher ihr Vermögen konservativ anlegen. Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch auf zugesagte Leistungen an die Pensionskasse.

Ihre Vorteile

  • Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgelt-Umwandlung mit Möglichkeit der Riester-Förderung ist erfüllt
  • Beitrags-Zusage mit Mindestleistung möglich
  • Bilanzneutral
  • Kein Versorgungs-Risiko, Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich unmittelbar an die Pensionskasse
  • Bei Entgelt-Umwandlung besteht Sozialversicherungs-Freiheit der Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Keine Beiträge an Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen
Zusammen mit unseren Partnern in der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken R+V Versicherung bieten wir Ihnen passende Lösungen für alle Varianten der betrieblichen Altersversorgung.
Sprechen Sie Ihren Berater an. Er stellt bei Bedarf den Kontakt zu weiteren Experten her.