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Altersvorsorge-Modelle für selbstständige Handwerker

 

Ein selbstständiger Handwerksmeister muss sich 18 Jahre lang über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichern. Danach hat er die Wahl: Er kann seine Versicherungspflicht wie bisher fortführen, freiwillige Beiträge leisten oder gar nicht weiter einzahlen und auf die private Vorsorge setzen.
Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung

Bei Fortführung der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben der Anspruch auf Erwerbsmin-derungsrente und auf Reha-Maßnahmen erhalten. Unter reinen Renditeaspekten ist die ge-setzliche Rentenversicherung jedoch wenig attraktiv.

Im Folgenden sind vier ergänzende oder alternative Altersvorsorge-Möglichkeiten dargestellt:

1. Riester-Rente
Ein selbstständiger Handwerker hat Anspruch auf Riester-Förderung, solange er in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Er profitiert so von staatlichen Zulagen für sich und seine Kinder und eventuell zusätzlich von Steuervorteilen.

Endet die Pflichtmitgliedschaft und damit der Anspruch auf direkte Förderung, kann der Selbstständige seinen Vertrag ruhen lassen.

Ebenfalls möglich ist die Nutzung des Anspruchs auf indirekte Förderung, wenn der Ehepartner in einen Riester-Vertrag einzahlt.
2. Rürup-Rente
Viele Selbstständige können einen Großteil ihrer Beiträge für einen Rürup-Vertrag als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

3. Versicherungsverträge
Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen sind die eine bewährte Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Hier ist im Alter eine Kapitalauszahlung bzw. eine feste monatliche Rentenzahlung garantiert.

4. Investmentfonds
Auch in Zeiten der Finanzmarktkrise kommt ein langfristiger Fondssparplan für selbstständige Handwerker in Frage – besonders, wenn er als Beimischung zu einem Altersvorsorgekonzept gedacht ist. Entscheidend ist die Fondsauswahl, bei der auf eine breite Risikostreuung geachtet werden sollte.

Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Vorsorgekonzept.