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Managerhaftpflicht-Versicherung

Für Managementfehler haften Unternehmensleiter mit ihrem privaten Vermögen

Das Thema Managerhaftung und Versicherungsschutz hat in den letzten Jahren wie kaum ein anderes an Bedeutung gewonnen. Lange Zeit galten Unternehmensleiter als nahezu unantastbar. Dieses Bild hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt: Neben einer äußerst strengen gesetzlichen Haftung sehen sich Manager inzwischen einer zunehmenden gesetzgeberischen Regelungsdichte mit erhöhten Organisations-, Dokumentations- und Überwachungspflichten gegenüber. Durch permanente Haftungsverschärfungen und eine veränderte Anspruchsmentalität werden sie immer häufiger Ziel von hohen Schadensersatzklagen - sowohl seitens Dritter als auch des eigenen Unternehmens.
Unterläuft Ihnen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsorgan etwa einer Kapitalgesellschaft ein Managementfehler, haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privatvermögen für einen entstandenen Vermögensschaden. Die Beweispflicht, immer sorgfältig und gewissenhaft gehandelt zu haben, liegt bei Ihnen. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie gesamtschuldnerisch haften, das heißt, Sie können selbst für Fehler Ihrer Kollegen in Anspruch genommen werden.

Nicht nur angestellte Manager von Aktiengesellschaften, sondern auch Führungskräfte und Inhaber von GmbHs oder Familienunternehmen als Kapitalgesellschaften können persönlich für Fehler haftbar gemacht werden. Dies gilt zum Beispiel bei Forderungen des Finanzamts oder der Sozialversicherungsträger.

Mit der D&O-Versicherung unseres Partnerunternehmens, der R+V Versicherung, können Sie sich vor den finanziellen Folgen dieser Risiken schützen - und haben den Kopf wieder frei für Ihr operatives Geschäft. "D&O" steht hierbei für "Directors an Officers", sprich: die Vorstände und Geschäftsführer des Unternehmens.

Die D&O-Versicherung kann vom Unternehmen für sämtliche Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats bzw. Beirats abgeschlossen werden. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Unternehmen, versicherte Personen sind die Manager und Führungskräfte.

Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung Ihrer Tätigkeit für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden oder dies beabsichtigt ist.

Versichert sind sowohl Schadensersatzansprüche Dritter, die von außen an Sie gerichtet werden (z. B. durch Geschäftspartner oder den Fiskus) als auch Ansprüche, die das Unternehmen selbst gegen Sie geltend macht (z. B. auf Veranlassung der Hauptversammlung).

Durch Integration der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung profitieren Sie in solchen Fällen mit der D&O Versicherung gleich doppelt: 
  • Unberechtigte oder überhöhte Schadenersatzansprüche werden abgewehrt und die dabei anfallenden Kosten (Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten) übernommen.
  • Berechtigte Forderungen werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme reguliert.
Anders als sonst üblich, steht Ihnen bei der D&O-Versicherung der R+V die Versicherungssumme für beide Leistungskomponenten jeweils gesondert zur Verfügung. Hierdurch ist gewährleistet, dass im Fall des Falles die Versicherungssumme für die Schadenersatzleistung erhalten bleibt.

Weitere Vorteile:
  • Unbegrenzte Rückwärtsdeckung: Es besteht eine beitragsfreie, zeitlich unbegrenzte Rückwärtsdeckung für unbekannte Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn.
  • Unbegrenzte Nachmeldefrist für Ansprüche nach Vertragsende: Nach einer Vertragsdauer von 5 Jahren verfügen Sie, ebenfalls beitragsfrei, auch nach Ende des Vertrages über die zeitlich nicht befristete Möglichkeit zur Meldung von Pflichtverletzungen.
Handeln Sie jetzt! Wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Unser Spezialist vor Ort stehen Ihnen gerne zur Verfügung.