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Persönliche Vorsorge ist wichtiger denn je

Vollmacht & Verfügung

Jeder möchte so lange wie möglich seine Angelegenheiten selbst regeln. Dass es auch anders kommen kann, damit muss jeder rechnen, egal ob jung oder alt. Derzeit werden etwa eine Million Menschen in der Bundesrepublik rechtlich betreut. Bestimmen Sie selbst, wer im Notfall über wichtige Angelegenheiten Ihres Lebens entscheiden soll.

So früh wie möglich

Es muss ja nicht gleich ein Unfall oder eine schwere Krankheit sein. Eine Grippe kann schon ausreichen, dass man vorübergehend auf die Hilfe anderer angewiesen ist, um zum Beispiel seine Bankgeschäfte zu erledigen. Daher ist es sinnvoll, bereits in gesunden Zeiten einer Vertrauens-Person eine „Konto- und Depotvollmacht“ zu erteilen.

Alltägliche Finanzgeschäfte

Mit einer Bankvollmacht kann Ihre Vertrauens-Person für Sie alles regeln, was mit Ihrer Kontoführung im Zusammenhang steht, wie zum Beispiel Überweisungen tätigen, Geld abheben, Wertpapiere an- und verkaufen etc. Wer nur eine Bankvollmacht vorlegen kann, ist nicht dazu berechtigt, beispielsweise Kreditverträge abzuschließen oder Kreditkarten zu beantragen.

Kein Freifahrtschein

Eine Bankvollmacht ist kein Freifahrtschein, das Geld des Vollmachtgebers zu veruntreuen oder zu verschwenden. Denn im Zweifelsfall muss der Bevollmächtigte nachweisen, dass er für die getätigten Geschäfte einen Auftrag hatte oder diese angemessen und berechtigt waren.

Formulare erhalten Sie von Ihrem Berater

Kommen Sie einfach gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten bei uns vorbei. Ihr Berater hält die gültigen Formulare für Sie bereit und gibt Ihnen gerne weitere Informationen zum Thema Bankvollmacht.