Stiftung gründen
In vielen Fällen bietet sich das Instrument der Stiftung an, um den eigenen Nachlass zu regeln.
Sofern z.B. keine eigenen bzw. keine geeigneten Erben vorhanden sind, ist eine Stiftung als "Wunscherbe" eine sinnvolle Alternative.
Zu Lebzeiten mit einem kleinen Teilbetrag des Gesamtvermögens gegründet, wird die eigene Stiftung testamentarisch als Erbin eingesetzt.
Sofern z.B. keine eigenen bzw. keine geeigneten Erben vorhanden sind, ist eine Stiftung als "Wunscherbe" eine sinnvolle Alternative.
Zu Lebzeiten mit einem kleinen Teilbetrag des Gesamtvermögens gegründet, wird die eigene Stiftung testamentarisch als Erbin eingesetzt.

Mike Schätzer ist als unser Fachberater Ihr Ansprechpartner und berät sie umfassend in allen Fragen der Gründung und Verwaltung Ihrer Stiftung, um Ihre Stiftungsidee erfolgreich zu verwirklichen.


