
Erben
Was nach einem Todesfall zu tun ist
Gerade wenn die Kraft fehlt, ist Kraft nötig. Denn kurz nach einem Todesfall gibt es für Hinterbliebene einiges zu tun: Anträge stellen, Fristen beachten und vieles mehr. Orientierung ist nötig.
Das Glück prüfen
„Wer erbt, ist ein Glückspilz“, denken viele. Aber Erben haben auch Pflichten und nicht jeder Nachlass ist ein Gewinn. Denn Schulden werden mitvererbt, für die der Erbe mit seinem eigenen Vermögen haftet. Bei der Annahme des Erbes sind Schaden und Nutzen genau abzuwägen. Stellt sich das Erbe als Schuldenfalle heraus, kann der Erbe innerhalb von sechs Wochen die Erbschaft ausschlagen.Vorsicht, das erben Sie mit
• Schulden des Erblassers• Geldforderungen von Pflichtteils-Berechtigten und
Vermächtnis-Nehmern
• Zahlung der Erbschaftssteuer
• Unterhalts-Zahlungen an Angehörige für die ersten 30 Tage nach
dem Tod („Dreißigste“)
• Auflagen des Erblassers
• Kosten der Beerdigung
Wenn Sie nicht abschätzen können, ob Sie mit einer Erbschaft unterm Strich gewinnen oder verlieren, sollten Sie schnell einen Notar einschalten und gegebenenfalls eine Nachlass-Verwaltung beantragen.
Die Trauben hängen hoch
„Des Menschen Wille ist sein Himmelreich“, spottet der Volksmund. Bei einem Testament ist dieser Wille ernst zu nehmen. Haben Sie jedoch berechtigte Einwände, können Sie ein Testament anfechten. Gründe können sein:• Es gibt ein späteres Testament.
• Formfehler machen das Testament ungültig.
• Der Erblasser war über bestimmte Tatsachen nicht informiert.
• Der Erblasser wurde bedroht.
Die Anfechtung eines Testaments ist nicht leicht. Dass sich Hinterbliebene ungerecht behandelt fühlen, gilt vor Gericht nicht als Grund.

