
Erben
Was nach einem Todesfall zu tun ist
Gerade wenn die Kraft fehlt, ist Kraft nötig. Denn kurz nach einem Todesfall gibt es für Hinterbliebene einiges zu tun: Anträge stellen, Fristen beachten und vieles mehr. Orientierung ist nötig.
Sofort regeln
- Arzt rufen, der eine Todes-Bescheinigung ausstellt
- Verwandte, Freunde und ggf. Arbeitgeber benachrichtigen
- Standesamt spätestens am folgenden Werktag informieren und Sterbe-Urkunde beantragen
- Lebens- und Unfall-Versicherung innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen
- Bestattungs-Unternehmen, Friedhofs-Verwaltung und Pfarramt kontaktieren
- Testament beim Nachlassgericht abliefern
Frühzeitig regeln
- Krankenkasse, Rentenstelle und andere Versorgungs-Träger und Versicherungen des Verstorbenen informieren
- Gegebenenfalls Überbrückungs-Geld, Hinterbliebenen-Rente und/oder betriebliche Altersversorgung beantragen
- Wohnung unter Umständen kündigen
- Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, sofern kein öffentliches Testament vorliegt
- Bei Unklarheiten oder Erbschafts-Auseinandersetzungen einen Notar einschalten
Nicht vergessen
- Versicherungen und Verträge kündigen oder auf den Namen des überlebenden Ehepartners umschreiben
- Mitgliedschaften ändern oder kündigen
- Steuererklärung des Erblassers bis zum Jahresende abgeben
