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Spezieller Beratungsraum für Gehörlose oder stark hörbehinderte Menschen
Tel.: 0228/716-400-10
BIC: GENODED1BRS
BLZ: 38060186
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Erben

Was nach einem Todesfall zu tun ist

Gerade wenn die Kraft fehlt, ist Kraft nötig. Denn kurz nach einem Todesfall gibt es für Hinterbliebene einiges zu tun: Anträge stellen, Fristen beachten und vieles mehr. Orientierung ist nötig.

Sofort regeln


  • Arzt rufen, der eine Todes-Bescheinigung ausstellt
  • Verwandte, Freunde und ggf. Arbeitgeber benachrichtigen
  • Standesamt spätestens am folgenden Werktag informieren und Sterbe-Urkunde beantragen
  • Lebens- und Unfall-Versicherung innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen
  • Bestattungs-Unternehmen, Friedhofs-Verwaltung und Pfarramt kontaktieren
  • Testament beim Nachlassgericht abliefern

Frühzeitig regeln


  • Krankenkasse, Rentenstelle und andere Versorgungs-Träger und Versicherungen des Verstorbenen informieren
  • Gegebenenfalls Überbrückungs-Geld, Hinterbliebenen-Rente und/oder betriebliche Altersversorgung beantragen
  • Wohnung unter Umständen kündigen
  • Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, sofern kein öffentliches Testament vorliegt
  • Bei Unklarheiten oder Erbschafts-Auseinandersetzungen einen Notar einschalten

Nicht vergessen


  • Versicherungen und Verträge kündigen oder auf den Namen des überlebenden Ehepartners umschreiben
  • Mitgliedschaften ändern oder kündigen
  • Steuererklärung des Erblassers bis zum Jahresende abgeben