
Basiswissen
Durchblick für Erben und Erblasser
„Reicht doch noch, wenn ich mich später damit beschäftige“, denkt mancher. Denn niemandem ist es ganz wohl bei dem Thema. Doch wer für die Zukunft plant, sollte das Thema Erben im Blick haben.
Nur halb bestraft
„Du bist enterbt!“, schreit der Vater seinen Sohn an. Das ist halb so schlimm, wie es sich anhört. Denn der Sohn behält in der Regel sein Recht auf den Pflichtteil, auch wenn der Vater ihn per Testament „enterbt“. Der Streit kostet den Sohn zwar eine Hälfte seines gesetzlichen Erbteils, aber die andere Hälfte bleibt ihm noch.Wenn der Vater an Stelle des Sohnes gerne seinen Kegelbruder als Haupterben einsetzen möchte, ist das sein gutes Recht. Denn es gilt die „Testier-Freiheit“.
Die Nächsten sind geschützt
Ein Streit unter Geschwistern kann teuer zu stehen kommen. Sie gehen ganz leer aus, wenn Bruder oder Schwester Sie testamentarisch von der Erbfolge ausschließt.Einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil haben nur:
• Ehegatte
• Kinder und Enkel
• Eltern
Auch hier gilt wie bei der gesetzlichen Erbfolge: Immer der Reihe nach!
