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Basiswissen

Durchblick für Erben und Erblasser

„Reicht doch noch, wenn ich mich später damit beschäftige“, denkt mancher. Denn niemandem ist es ganz wohl bei dem Thema. Doch wer für die Zukunft plant, sollte das Thema Erben im Blick haben.

Es gilt, was steht

Damit Ihr letzter Wille gültig ist, müssen Sie einiges beachten. Ein Notar kann Ihnen sowohl formal als auch inhaltlich helfen, Ihre Wünsche zu formulieren. Das notarielle Testament kostet Sie zwar etwas, aber Sie ersparen Ihren Hinterbliebenen unter Umständen sehr viel Ärger.

Bei einem öffentlichen Testament müssen die Erben außerdem keinen Erbschein beantragen. Ein Erbschein ist oft notwendig, um sich als rechtmäßiger Erbe auszuweisen.

Nichts kommt weg

Öffentliche Testamente werden automatisch bei der Nachlass-Abteilung des Amtsgerichts verwahrt, damit sie nicht verloren gehen. Auch ein privates Testament kann dort gegen eine geringe Gebühr verwahrt werden.

Wünsche ändern sich wie das Leben

Alle fünf bis zehn Jahre sollten Sie prüfen, ob noch alles Ihren Vorstellungen entspricht. Möchten Sie etwas in Ihrem privaten Testament ändern, vernichten Sie am besten das alte und schreiben ein neues. Ein öffentliches Testament gilt bereits dann als widerrufen, wenn Sie es beim Nachlassgericht abholen.

Bei der Frage, was die beste Lösung für Sie ist, hilft Ihnen der Notar.