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Basiswissen

Durchblick für Erben und Erblasser

„Reicht doch noch, wenn ich mich später damit beschäftige“, denkt mancher. Denn niemandem ist es ganz wohl bei dem Thema. Doch wer für die Zukunft plant, sollte das Thema Erben im Blick haben.

Immer der Reihe nach

Die gesetzliche Erbfolge gilt immer, wenn Sie nichts anderes festgelegt haben. Fehlt also ein Testament oder ein Erbvertrag, wird vererbt nach dem Willen von „Vater Staat“. Das Gesetz teilt Erben in Ordnungen ein: 

1. Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel
2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
3. Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Vettern und Cousinen

Nur wenn es keine Erben erster Ordnung gibt, erbt die zweite Ordnung und so weiter…immer der Reihe nach.

Der Nächste bitte

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass nicht alle Erben einer Ordnung zum Zuge kommen, sondern nur die nächsten lebenden Verwandten. Wenn zum Beispiel der Großvater stirbt, erben seine Kinder. Die Enkel erhalten nichts.

Ist aber ein Kind des Großvaters bereits verstorben, rücken dessen Kinder nach. Die Enkel erben dann neben weiteren Kindern des Großvaters.

Gatte erbt nicht alles

Wenn nichts anderes festgelegt ist, erbt der überlebende Ehepartner in der Regel die Hälfte. Aber nicht automatisch alles!

Wie viel die Witwe oder der Witwer erbt, hängt von zwei Faktoren ab:

Vom Verwandtschaftsgrad der übrigen Erben zum Verstorbenen

Vom Güterstand, der bei der Hochzeit vereinbart wurde. Bei der
   Zugewinn-Gemeinschaft, die automatisch gilt, erbt der Ehegatte
   mindestens die Hälfte.

Jeder Erbfall ist individuell. Daher sollten Sie sich bei Fragen sachkundig beraten lassen.